Zehn-Jahres-Frist
Wenn eine Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, fällt auf Gewinne eine Spekulationssteuer an. Diese entfällt, wenn man eine Immobilie erst nach mindestens zehn Jahren veräussert. → siehe auch Spekulationssteuer.
Wenn eine Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, fällt auf Gewinne eine Spekulationssteuer an. Diese entfällt, wenn man eine Immobilie erst nach mindestens zehn Jahren veräussert. → siehe auch Spekulationssteuer.